Honorar / Kostenüber­nahme



Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktiker-Leistungen i.d.R. nicht. In diesem Fall sind Sie Selbstzahler.
Private Krankenversicherungen/ Zusatzversicherungen übernehmen je nach vertraglicher Regelung die Behandlungskosten ganz oder zum Teil. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung.
Sie können die Behandlungskosten gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich geltend machen. Coachings können ggfs. steuerlich abgesetzt werden. 



Selbstzahler

Mein Honorar beträgt 130€ pro Stunde. Dies gilt auch für Coachings. Über die erste Stunde hinaus, wird jeweils die angefangene viertel Stunde mit 32,50 Euro berechnet.

Die für die therapeutische oder beratende Leistung anfallenden Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.




Private Versicherung und Zusatzversicherung


Die Leistungen für Privatpatienten und Patienten mit Zusatzversicherung werden in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Da die Gebührenordnung mit den jeweiligen Abrechnungssätzen jedoch veraltet ist (aus dem Jahr 1985), rechne ich z.T. mit angepassten Sätzen ab, so dass sich der Rechnungsbetrag pro Stunde auf ca. 140-150 Euro beläuft. Private Versicherungen erstatten in der Regel den alten Gebührensatz für diese Leistungen ganz oder zum Teil, so dass ggfs. ein Eigenanteil übernommen werden muss. Genaue Regelungen entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen.



Bezahlung


Über das anfallende Honorar erstelle ich eine Rechnung, die bis spätestens 14 Tage nach Erhalt per Überweisung zu begleichen ist. Eine EC-Kartenzahlung ist nicht möglich.



Terminabsagen/ Ausfallhonorar


Als Heilpraktikerin führe ich eine reine "Bestell-Praxis". Das bedeutet, dass die Zeit zum vereinbarten Termin nur für Sie reserviert ist und Sie keine Wartezeit haben. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir dies bis spätestens 24h vorher mitzuteilen, damit ich eine reale Möglichkeit habe, den Termin anderweitig zu vergeben. Ich bitte um Verständnis, dass kurzfristig oder gar nicht abgesagte Termine demnach für mich zu einem Ausfall und entsprechend viel Leerlauf führen, weshalb ich in diesen Fällen ein Ausfallhonorar in voller Höhe in Rechnung stelle.


Zeitaufwand/Behandlungsdauer

  • Kinder: Ersttermin: 1,5 Stunden ; Folgetermine: 1 Stunde
  • Erwachsene: Ersttermin: 1,5 bis 2 Stunden.; Folgetermine: 1,5 Stunden
  • Für die Basisarbeit sind grundsätzlich 5-6 Termine einzuplanen. Individuell kann sich ein weiterer Bedarf zeigen.