Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktiker-Leistungen i.d.R. nicht. In diesem Fall sind Sie Selbstzahler.
Private Krankenversicherungen/ Zusatzversicherungen übernehmen je nach vertraglicher Regelung die Behandlungskosten ganz oder zum Teil. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung.
Sie können die Behandlungskosten gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich geltend machen.
Mein Honorar beträgt 90€ pro Stunde. Über die erste Stunde hinaus, wird jeweils die angefangene viertel Stunde mit 22,50 Euro berechnet.
Die für die Behandlung anfallenden Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass sich mein Honorar zum 01.01.2025 auf 100€ pro Stunde erhöht.
Die Leistungen für Privatpatienten und Patienten mit Zusatzversicherung werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und können daher von den Preisen für Selbstzahler abweichen. In der Regel erstatten private Versicherungen diese Leistungen, eventuell muss jedoch ein Eigenanteil übernommen werden. Genaue Regelungen entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen.
Bezahlung
Über das anfallende Honorar erstelle ich eine Rechnung, die bis spätestens 14 Tage nach Erhalt per Überweisung zu begleichen ist. Eine EC-Kartenzahlung ist nicht möglich.
Terminabsagen/ Ausfallhonorar
Als Heilpraktikerin führe ich eine reine "Bestell-Praxis". Das bedeutet, dass die Zeit zum vereinbarten Termin nur für Sie reserviert ist und Sie keine Wartezeit haben. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir dies bis spätestens 24h vorher mitzuteilen, damit ich eine reale Möglichkeit habe, den Termin anderweitig zu vergeben. Ich bitte um Verständnis, dass kurzfristig oder gar nicht abgesagte Termine demnach für mich zu einem Ausfall und entsprechend viel Leerlauf führen, weshalb ich in diesen Fällen ein Ausfallhonorar in voller Höhe in Rechnung stelle.